Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies ist eine Auflistung der allgemeine Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“ bezeichnet,
der Vermieter Familie Biene, nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet. Diese AGB gelten ab 07.04.2014.

Die nachstehenden AGB gelten für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages, der bei Überlassung von einzelnen Gästebetten und Gruppenkontingenten (Zimmervermietung) sowie bei allen hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber, im folgenden als „Gast“ bezeichnet, automatisch zustande kommt. Dies gilt auch, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, sondern die Beherbergung aufgrund von einem mündlichen, fernschriftlichen, fernmündlichen, oder elektronisch (durch Email) übermittelten Einverständnis beider Parteien zustande kommt. Der Gast anerkennt, dass diesen AGB etwaige entgegenstehende Bedingungen des Gastes keine Anwendung finden.

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästebetten (Kontingente) wird mit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters und des Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästebetten reicht auch die fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.

Wird für die Reservierung von dem Vermieter eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.

Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

2. Anreise und Check-in

Der Vermieter empfängt seine Gäste bis 21.00 Uhr bzw. nach Absprache. Im Fall einer Verspätung (z.B. durch Verkehrsstau, Panne, Schlechtwetter, o.ä.) hat der Gast dies dem Vermieter bis spätestens 20.00 Uhr am Anreisetag mitzuteilen. Im Versäumnisfall oder im Fall des Nichterscheines des Gastes innerhalb der vorgenannten Empfangszeiten kann der Vermieter Stornogebühren erheben und/oder die Gästebetten/Zimmer für den gesamten Buchungszeitraum anderweitig vermieten. Der Vermieter hat das Recht sich vom Gast einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Identitätsprüfung vorlegen zu lassen. Die Zimmer sind nach am Tag der Abreise bis 11 Uhr zu räumen.

3. Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen
bei Einzelreservierungen oder Gruppenreservierungen

Bei der Buchung von Gästebetten wird in der erstellten fernschriftlichen oder email-basierten Reservierungsbestätigung von dem Vermieter auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gast nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Vermieters in vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden.

Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen erfolgen nur schriftlich oder via Fax oder per Email. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung.

Die Stornierung einer Buchung ist für beide Parteien nachfolgend geregelt:
Stornierung früher als 30 Tage vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht
Stornierung später als 30 Tage vor Anreise und früher als 7 Tage vor Anreise = Stornogebühr beträgt 25% des Gesamtumsatzes
Stornierung später als 7 Tage vor Anreise und früher als 3 Tage vor Anreise = Stornogebühr beträgt 75% des Gesamtumsatzes
Stornierung später als 3 Tage vor Anreise = Stornogebühr beträgt 100% des Gesamtumsatzes

4. Zahlungsbedingungen

Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern. Die Geltendmachung von Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Vermieter vorbehalten. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass der Vermieter eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.

Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive aller Abgaben. Das Entgelt für die Beherbergung sowie alle vom Gast bezogenen Leistungen wird in der Regel am Tag der Anreise des Gastes/der Gästegruppe zur Zahlung fällig. Rechnungen sind sofort ohne Abzug bei Anreise bar zu begleichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es keine Möglichkeit gibt, mit Karte zu zahlen.

5. Rauchverbot

Alle Gastzimmer und Nebenräume sind Nichtraucherzimmer, in denen das Rauchen ausdrücklich verboten ist. Zuwiderhandlungen des Gastes gegen vorstehende Regelung berechtigen der Vermieter einen entsprechenden Serviceaufschlag für erhöhte Zimmerreinigung von mindestens EUR 75,00 in Rechnung zu stellen. Das Rauchen ist nur in der Sitzecke vor der Unterkunft gestattet.

6. Tiere

Unterbringung und Aufenthalt von Tieren auf dem Grundstück und im Gebäude sind nicht möglich.

7. Preise

Die aktuell gültigen Preise sind bei dem Vermieter zu erfragen.

8. Wertsachen

Der Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere von Schmuck und Bargeld) ausdrücklich keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente, mitgebrachte technische Geräte und Ähnliches obliegt ausschließlich der Aufsichtspflicht des Gastes. Die Zutritt von Dritten oder die Überlassung von Räumen des Vermieters an Dritte durch Gäste ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter zulässig.

9. Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Die Einbringung von gefährlichem oder gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff, Waffen u. ä.) ist verboten. Sollte dem Mieter solches Gut auffallen, welches er nicht eingebracht hat, hat er dies umgehend dem Vermieter anzuzeigen. Generell haftet der Vermieter nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.

10. Technische Einrichtungen

Im abgeschlossenen Vermietungsvertrag ist die Nutzung von eingebrachten technischen Geräten mit übermäßig hohem Stromverbrauch wie z.B. Kochplatten, Heizungen, etc. kostenmäßig nicht berücksichtigt. Der Gast ist verpflichtet die Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch dem Vermieter vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Eine entsprechende Gerätenutzung berechtigt den Vermieter einen Serviceaufschlag für erhöhte Betriebskosten von mindestens 5,00 EUR pro Übernachtung und Bett in Rechnung zu stellen. Geräte, die die Leistungsaufnahme von üblichen Haushaltsgeräten übersteigen, dürfen aus Sicherheitsgründen nicht verwendet werden.

11. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, Vermietungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) mit sofortiger Wirkung zu kündigen und in Ausübung seines Hausrechtes den Gast/die Gästegruppe des Hauses zu verweisen, falls der Gast/die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Vermieters schadet, im Verdacht steht Straftaten zu begehen oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet. Insbesondere wiederholte Zuwiderhandlungen des Gastes/der Gästegruppe gegen Vorschriften aus diesen AGB oder der im Haus ausgehängten Hausordnung, sowie die Beschädigung, Beschmutzung oder der Diebstahl von Eigentum des Vermieters berechtigen zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter. Dies gilt auch, wenn der Gast das Zimmer oder andere Räume des Vermieters zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet. In diesen Fällen ist der Gast gegebenenfalls zum Schadensersatz und zur Bezahlung der bereits in Anspruch genommenen Beherbergung, sowie zur Bezahlung noch nicht in Anspruch genommener Beherbergung gemäß den Stornierungsregelungen unter Abschnitt 3 und 4 verpflichtet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes innerhalb der beidseitig vereinbarten Stornierungsregelungen.

12. Gerichtsstand

Es gilt als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Vermietungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.